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   LG Magdeburg, 29.07.2014 - 9 O 274/13   

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https://dejure.org/2014,53260
LG Magdeburg, 29.07.2014 - 9 O 274/13 (https://dejure.org/2014,53260)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 29.07.2014 - 9 O 274/13 (https://dejure.org/2014,53260)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 29. Juli 2014 - 9 O 274/13 (https://dejure.org/2014,53260)
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  • BGH, 10.05.2007 - VII ZR 288/05

    Umfang der Schriftformvereinbarung in einem Architektenvertrag; Anforderungen an

    Auszug aus LG Magdeburg, 29.07.2014 - 9 O 274/13
    Im Rechtsstreit tritt an die Stelle des Anspruchs auf Verhandlung und Einwilligung der Anspruch auf Zahlung der nach dem Vertrag geschuldeten Vergütung (BGH, Urteile vom 10.05.2007 - Az. VII ZR 288/05 - juris, Rn. 32 ff. sowie vom 30. September 2004 - VII ZR 456/01, BGHZ 160, 267, 276).

    Mehraufwendungen sind solche Aufwendungen, die der Auftragnehmer für die geschuldete Leistung tatsächlich hatte und die er ohne die Bauzeitverzögerung nicht gehabt hätte (BGH, Urteil vom 10.05.2007 - Az. VII ZR 288/05 - juris, Rn. 40).

  • BGH, 30.09.2004 - VII ZR 456/01

    Vereinbarung eines Anspruchs auf Entgelterhöhung für die Bauüberwachung bei

    Auszug aus LG Magdeburg, 29.07.2014 - 9 O 274/13
    Im Rechtsstreit tritt an die Stelle des Anspruchs auf Verhandlung und Einwilligung der Anspruch auf Zahlung der nach dem Vertrag geschuldeten Vergütung (BGH, Urteile vom 10.05.2007 - Az. VII ZR 288/05 - juris, Rn. 32 ff. sowie vom 30. September 2004 - VII ZR 456/01, BGHZ 160, 267, 276).
  • BGH, 20.09.2002 - V ZR 170/01

    Vortrag "ins Blaue hinein" durch Vorlage eines Privatgutachtens

    Auszug aus LG Magdeburg, 29.07.2014 - 9 O 274/13
    Ein Kläger genügt den Anforderungen an die Substantiierung eines Anspruchs, wenn er Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in seiner Person entstanden erscheinen zu lassen (BGH, Urteil vom 20. September 2002 - V ZR 170/01, NJW-RR 2003, 69).
  • LG Halle, 21.10.2011 - 3 O 549/04

    Bauvertrag: Anforderungen an die Darlegung bauzeitabhängiger Mehrkosten;

    Auszug aus LG Magdeburg, 29.07.2014 - 9 O 274/13
    Die konkrete bauablaufbezogene Darstellung der jeweiligen Behinderungen muss auch diejenigen unstreitigen Umstände berücksichtigen, die gegen eine Behinderung sprechen, wie z.B. die wahrgenommene Möglichkeit, einzelne Bauabschnitte vorzuziehen (vgl. LG Halle, Urteil vom 21.10.2011 - 3 O 549/04 - juris, Rn. 69).
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